Zeitbomben im Wohnzimmer: Ramsch-Elektrogeräte überschwemmen den Markt

Gesehen von Christoph DK8EY


Bild:(bundesnetzagentur.de)

Ab Dienstag zeigt die Bundesnetzagentur Fundstücke ihrer Marktüberwachung.

Eröffnung
18.07.2017, 10.30 Uhr,
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Pressemitteilung
Bonn, 18. Juli 2017

Ausstellung zur Marktüberwachung der Bundesnetzagentur
Homann: „Bundesnetzagentur schützt Verbraucher vor gefährlichen
Produkten“
Die Bundesnetzagentur präsentiert in einer Ausstellung gefährlicher Produkte, die von der Behörde aus dem Verkehr gezogen wurden.
„Wir gewähren Einblick in unsere Asservatenkammer. Besucher können
verbotene Produkte sehen, die auf dem deutschen Markt nicht verkauft werden dürfen – zum Beispiel eine elektrische Haarbürste, die sich im Betrieb auf über 200 Grad erhitzt“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, anlässlich der Eröffnung der Ausstellung in Bonn.
Einblick in die Asservatenkammer.

In einer Ausstellung präsentiert die Bundesnetzagentur Produkte, die auf dem deutschen und europäischen Markt nicht vertrieben werden dürfen; darunter Funkkopfhörer, Drohnen und Funksteckdosen. Die gesperrten Geräte nutzen zum Beispiel unzulässig hohe Sendeleistungen oder in Deutschland nicht zulässige Frequenzen. Die Ausstellung zeigt auch unerlaubte Spionagegeräte wie die Puppe „Cayla“ und einen Teddybär, in dessen Nasenspitze eine kleine Videokamera versteckt ist.
Neben der Präsentation von Produkten informiert die Bundesnetzagentur über ihre Aufgaben im Bereich Marktüberwachung, den Schutz des
Frequenzspektrums, die CE-Kennzeichnungspflicht sowie die Zusammenarbeit mit verschiedenen Behörden und Institutionen auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene.

Marktüberwachung der Bundesnetzagentur
Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2016 insgesamt rund 986.000 Produkte die Funkstörungen oder elektromagnetische Unverträglichkeiten verursachen können aus dem Verkehr gezogen. Hinzu kamen weitere 240.000 Produkte, die dem Zoll bei der Einfuhr aufgefallen sind und die nach Überprüfung durch die Bundesnetzagentur nicht eingeführt werden durften.
Die Bundesnetzagentur überwacht das Angebot von elektrischen und
elektronischen Geräten auf dem deutschen Markt, um Funkstörungen und
elektromagnetische Unverträglichkeiten zu minimieren. Elektrische Geräte
dürfen auf dem deutschen Markt nur angeboten werden, wenn sie Vorgaben zur elektromagnetischen Verträglichkeit einhalten und die Hersteller oder Importeure dies mit dem CE-Kennzeichen für Verbraucher erkennbar machen.

HAUSANSCHRIFT
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
TEL +49 228 14–9921
FAX +49 228 14–8975
pressestelle@bnetza.de
www.bundesnetzagentur.de

0 0 Stimmen
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
Der Nutzung, Verarbeitung und Speicherung meiner Daten stimme ich zu.
0 Comments
Inline-Rückmeldungen
Alle Kommentare anzeigen
Translate »
0
Ich hätte gerne Ihre Gedanken, bitte kommentieren Sie.x