Das 4-m-Band ist ab 2.5. bis 31.8. eingeschränkt freigegeben

 
– Frequenzbereich 70,150 MHz bis 70,180 MHz
– nur ortsfeste Amateurfunkstellen
– nur für Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse A
– maximal 25 W ERP (!)
– alle Sendearten, sofern die belegte Bandbreite 12 kHz nicht übersteigt
– nur horizontale Antennenpolarisation
– keine Störung anderer Funkdienste
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