Neue EMVG-/FuAG-Gebührenverordnung in Kraft getreten

Neue EMVG-/FuAG-Gebührenverordnung in Kraft getreten

Am 24. Oktober 2017 ist eine neue Gebührenverordnung für Amtshandlungen nach dem EMVG und dem Funkanlagengesetz (FuAG) in Kraft getreten.

TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2015 und 2016 festgelegt

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Höhe der TKG- und EMVG-Beiträge für die Jahre 2015 und 2016 festgelegt.

Für den Amateurfunk werden folgende Beitragssätze erhoben:
– für das Jahr 2015: 6,87 Euro TKG-Beitrag, 24,59 Euro EMVG-Beitrag;
– für das Jahr 2016: 7,97 Euro TKG-Beitrag, 18,92 Euro EMVG-Beitrag.

Quelle: http://www.funkmagazin.de/

Hinweis zum Artikel von SWL Klaus – de 1 kqd

bgbl117s3576_75912

 

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