Kostenbeteiligung nach der Abgabe von Störmeldungen

Hier ein Auszug aus einer Mail die mich heute erreicht hat!

Die Unsicherheit hinsichtlich der Kostenbeteiligung nach der Abgabe von Störmeldungen ist vorerst beendet. In einem Schreiben des BMWi vom 14. Juli 2017 wird dies klargestellt. Das Schreiben kann vom Server des BMWi heruntergeladen werden:

http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Parlamentarische-Anfragen/2017/7-41-42.pdf?__blob=publicationFile&v=4  

Die jetzt eindeutige Festlegung des BMWi erfolgte auf Grund einer schriftlichen Anfrage der Frakion „DIE LINKE“. Diese wurde tätig, weil Kurt Röhlig, DL3UXI, mit hartnäckigen Nachfragen zu diesem und anderen Aspekten der Novellierung des EMVG auf die zunehmende Verunsicherung der Funkamateure u.a. hinsichtlich der Kostenregelung bei Störmeldungen aufmerksam machte.

 

Vielen Dank, Kurt!

0 0 Stimmen
Article Rating
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
Der Nutzung, Verarbeitung und Speicherung meiner Daten stimme ich zu.
0 Comments
Inline-Rückmeldungen
Alle Kommentare anzeigen
Translate »
0
Ich hätte gerne Ihre Gedanken, bitte kommentieren Sie.x