BNetzA, neue Duldungsregelung für 50 MHz mit deutlichen Verbesserungen

Quelle: https://www.darc.de/home/

Die Bundesnetzagentur hat eine vorläufige Umsetzung der Ergebnisse der WRC-19 für das 6-m-Band in der MItteilung 111 vom Amtsblatt 08/2020 vorgenommen.

Deutsche Funkamateure haben nun Zugang zum Frequenzbereich 50.000 MHz – 52.000 MHz, sekundär mit max. der Bandbreite von 12 kHz bei allen Übertragungsarten mit Antennen mit horizontaler Polarisation.

Jetzt ist auch der Contestbetrieb erlaubt.

Neben dem – basierend auf dem Ergebnis der WRC-19 – erweiterten Frequenzbereich von 50 bis 52 MHz wurde vor allem eine deutlich verbesserte Leistungsregelung für das Teilband 50.000-50.400 MHz bestellt. Inhaber der Klasse A („A-Lizenz“) können nun mit maximal 750 W PEP senden, Inhaber einer „E-Lizenz“ mit 100 W PEP.

Diese neue Regelung ist das Ergebnis einer Ende 2018 begonnenen Reihe von Treffen zwischen dem Hauptnutzer der Bundeswehr und der Frequenzverwaltungseinheit des DARC (DK4VW und DF2ZC). In der Zwischenzeit wurde eine sehr sachliche und vertrauensvolle Basis der Zusammenarbeit mit dem militärischen Frequenzmanagement geschaffen.


Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AmtsblattverfuegungenAFu/Mitt1112020.html

Mitt1112020
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