Amateurfunkverordnung unterzeichnet, Info zum Beitrag von Hubert DH8KN

Große Neuigkeiten für alle Amateurfunk-Fans!

Volker Wissing hat heute die Novelle zur Amateurfunkverordnung unterzeichnet.

Mit den Änderungen führen wir eine neue Zeugnisklasse „N“ ein und regeln endlich den Remote-Betrieb.

Mehr dazu im Video.

Quelle: https://social.bund.de/@bmdv

regelungstext

Was ist die Amateurfunkverordnung?

Die Amateurfunkverordnung ist ein rechtliches Regelwerk, das die Nutzung des Amateurfunks regelt. Der Amateurfunk ist ein Hobby, bei dem Funkamateure drahtlose Kommunikation betreiben und experimentieren. Die Verordnung legt bestimmte Vorschriften fest, um den Amateurfunkbetrieb zu organisieren und zu regulieren, um eine ordnungsgemäße und effiziente Nutzung des Frequenzspektrums zu gewährleisten.

Die genauen Bestimmungen und Regelungen der Amateurfunkverordnung können je nach Land oder Region variieren, da sie von den nationalen oder regionalen Telekommunikationsbehörden festgelegt werden. Die Verordnung enthält in der Regel Regelungen zu Themen wie:

  1. Die Verordnung regelt die Lizenzierungsvoraussetzungen für Funkamateure. Sie legt fest, welche Kenntnisse, Prüfungen und Qualifikationen erforderlich sind, um eine Amateurfunklizenz zu erhalten.
  2. Frequenzbereiche: Die Amateurfunkverordnung weist bestimmte Frequenzbereiche für den Amateurfunkbetrieb zu. Sie regelt die Nutzung dieser Frequenzbereiche und kann spezifische Betriebsarten, Bandbreiten und Leistungsbeschränkungen festlegen.
  3. Rufzeichen: Die Verordnung legt die Vergabe und Verwendung von Rufzeichen für Funkamateure fest. Rufzeichen dienen zur eindeutigen Identifizierung von Funkstationen und werden im Amateurfunkbetrieb verwendet.
  4. Betriebsverhalten: Die Verordnung enthält Vorschriften und Verhaltensregeln für Funkamateure, um eine geordnete und respektvolle Kommunikation zu gewährleisten. Sie kann Regeln für die Verwendung von Sprache, den Umgang mit Notfunkverkehr, Interferenzen, QSL-Karten und andere Aspekte des Betriebs enthalten.
  5. Technische Anforderungen: Die Verordnung kann technische Anforderungen für Amateurfunkgeräte, Antenneninstallationen und Betriebsparameter festlegen, um eine ordnungsgemäße Nutzung des Funkfrequenzspektrums sicherzustellen und Interferenzen mit anderen Funkdiensten zu minimieren.

Die Amateurfunkverordnung dient dazu, den Amateurfunkbetrieb zu regulieren und zu koordinieren, um ein faires und effizientes Miteinander der Funkamateure zu ermöglichen und die Integrität des Funkfrequenzspektrums zu schützen. Es ist wichtig, dass Funkamateure die Bestimmungen der Amateurfunkverordnung ihres Landes oder ihrer Region kennen und einhalten, um sicher und verantwortungsbewusst am Amateurfunkbetrieb teilnehmen zu können.

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